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Höhere Schwellenwerte zur Bestimmung der Revisionsart
06.08.2015 11:49 (1007 x gelesen)

Die Erhöhung der Schwellenwerte für die eingeschränkte Revision tritt auf den 1. Januar 2012 wie vom Bundesrat beschlossen in Kraft. Das Referendum gegen die Vorlage wurde nicht ergriffen.

Ab 1. Januar 2012 müssen somit nur noch Gesellschaften, welche zwei der nachstehenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreiten, ihre Jahresrechnung ordentlich prüfen lassen:

  • BIlanzsumme: CHF 20 Mio (bisher 10 Mio.)
  • Umsatz: CHF 40 Mio (bisher 20 Mio.)
  • Vollzeitstellen: 250 (bisher 50)


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